Designpreis der Bundesrepublik Deutschland

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausgelobte Designpreis wurde erstmals 1969 unter dem Namen „Bundespreis Gute Form" an internationale Spitzenleistungen aus dem Bereich Produktdesign vergeben. Unter dem Namen „Designpreis der Bundesrepublik Deutschland" ist der Preis seit 2006 jährlich für herausragende Leistungen in den Bereichen Produkt- und Kommunikationsdesign sowie für eine Design-Persönlichkeit vergeben worden. In den Jahren 2010 und 2011 erhielt darüber hinaus ein junger Designer einen dotierten Nachwuchspreis.

 

Was unterschied den Designpreis der Bundesrepublik Deutschland von anderen Wettbewerben? Er bot der Wirtschaft eine Plattform für die Kommunikation langfristiger Design- und Markenerfolge. Mit dem Alleinstellungsmerkmal, erst durch eine Auszeichnung in anderen Verfahren am Wettbewerb teilnehmen zu können, konnten wir sicherstellen, dass nur jene Produkte der Industrie und Leistungen auf dem Gebiet des Kommunikationsdesigns gewürdigt wurden, deren Gestaltung ihre Marktfähigkeit bereits unter Beweis gestellt hatte.

 

Beim Designpreis der Bundesrepublik Deutschland wurden die gestaltenden Disziplinen Kommunikationsdesign und Produktdesign zeitgleich – in einem Verfahren – bewertet. Die unabhängige Jury, die offiziell durch den Bundeswirtschaftsminister berufen wurde, setzte sich aus ausgewiesenen Experten beider Disziplinen zusammen. Mit der disziplinübergreifenden Beurteilung aller Einsendungen verfolgten wir den Anspruch, die Spitze der internationalen Designentwicklung abzubilden und ein komplexes Bild unserer Alltagskultur und ihrer zukünftigen Szenarien zu entwerfen.

 

Am Wettbewerb konnten ausschließlich Wettbewerbsbeiträge teilnehmen, die von den Wirtschaftsministerien/-senatoren der Länder oder durch den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragten Rat für Formgebung für den Designpreis der Bundesrepublik Deutschland nominiert wurden. Zum Wettbewerb konnten nur Erzeugnisse aus den Bereichen des Produktdesigns und Leistungen des Kommunikationsdesigns, die aus einem Länderwettbewerb, aus einem vom jeweiligen Bundesland anerkannten Auswahlverfahren (Jurorensystem) oder einem internationalen Wettbewerb hervorgegangen waren, zugelassen werden. Dabei konnten nur solche Erzeugnisse oder Leistungen angemeldet werden, die zum Zeitpunkt der Nominierung auf dem Markt angeboten wurden und deren Markteinführung nicht länger als fünf Jahre zurücklag bzw. schon veröffentlicht wurden.