Das Magazin des German Design Council
KI im Design

Was sich für Designer*innen jetzt rechtlich ändert

DesignKünstliche Intelligenz
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Einsatz von KI im Design? Dr. Christoph Matras und Sarah Rost von FPS gaben im Members Talk des German Design Council einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und praxisnahe Empfehlungen für Designer*innen, Agenturen und Unternehmen.  

Wer heute gestaltet, arbeitet zunehmend mit Künstlicher Intelligenz (KI). Bilder entstehen in Sekunden, Produktideen lassen sich mit wenigen Prompts visualisieren, erste Entwürfe schneller entwickeln als je zuvor. Doch je selbstverständlicher diese neuen Werkzeuge in den Designprozess einziehen, desto drängender werden die rechtlichen Fragen:

  • Wem gehört ein generierter Entwurf?
  • Wann muss der Einsatz von KI offengelegt werden?
  • Und welche Verantwortung tragen Unternehmen, wenn Technologie zum kreativen Werkzeug wird?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Members Talk der German Design Council Foundation. In der Online-Gesprächsreihe zeigten die Rechtsanwälte Dr. Christoph Matras und Sarah Rost der Wirtschaftskanzlei FPS, wo die größten rechtlichen Fallstricke liegen und warum sich Unternehmen nicht erst beim fertigen Produkt mit Compliance beschäftigen sollten. 

 

Schon die Wahl des KI-Tools ist mehr als eine technische Entscheidung. Ob ChatGPT, Claude, Midjourney oder andere Anwendungen: Beachtenswert ist nicht nur, welches System die besten Ergebnisse liefert, sondern auch, welche Nutzungsbedingungen gelten und ob der erzeugte Output kommerziell verwendet werden darf. Hinzu kommen die Vorgaben des Eu AI Act, der Transparenz- und Dokumentationspflichten schrittweise verbindlich macht. „Wir müssen die Vermarktung von KI-Designs vom Beginn des kreativen Entstehungsprozesses an mitdenken – und nicht erst damit beginnen, wenn das Endprodukt fertig ist”, erklärte Sarah Rost. Die rechtliche Prüfung beginnt deutlich früher, als viele Unternehmen annehmen.

„Wir müssen die Vermarktung von KI-Designs vom Beginn des kreativen Entstehungsprozesses an mitdenken – und nicht erst damit beginnen, wenn das Endprodukt fertig ist.“
Sarah Rost, FPS

Der Mensch macht den Unterschied

Ebenso wichtig bleibt die Frage nach dem Urheberrecht. „Rein KI-generierte Werke sind nicht schutzfähig. Es kommt immer auf den eigenschöpferischen Anteil an“, stellt Christoph Matras klar. Entscheidend ist also, welchen gestalterischen Beitrag der Mensch daran geleistet hat. Wer Varianten auswählt, Proportionen verändert oder einen Entwurf kreativ weiterentwickelt, kann unter Umständen dennoch Schutz begründen.

Auch bei der künftigen Kennzeichnungspflicht herrscht häufig Unsicherheit. Ein Produkt, das mithilfe von KI entworfen wurde, muss nicht grundsätzlich als „AI-designed“ gekennzeichnet werden. Bei KI-generierten, synthetischen Medien, die echt wirken, wie beispielsweise Bilder oder Videos, sowie bei Inhalten zur Meinungsbildung, greift der Artikel 50, die Transparenzpflicht des AI-Acts. Diese müssen somit ab dem 2. August 2026 sofort sichtbar und klar als KI-Inhalt gekennzeichnet werden.

Artikel 53 setzt an einer anderen Stelle an: Er betrifft nicht die Kennzeichnung einzelner Inhalte, sondern die Anbieter generativer KI-Modelle. Sie müssen unter anderem Informationen zu Trainingsdaten und Urheberrechten offenlegen. Für Unternehmen sind diese Angaben vor allem bei der Auswahl eines KI-Tools und der Risikoanalyse relevant.

Rechtssicherheit braucht klare Prozesse

Mit der zunehmenden Verbreitung generativer KI gewinnen zudem Verträge und interne Prozesse an Bedeutung: Unternehmen sollten dokumentieren, welche Tools sie eingesetzt haben, den menschlichen Gestaltungsbeitrag nachvollziehbar festhalten und Verantwortlichkeiten vertraglich regeln. Denn haftbar bleibt am Ende nicht die KI, sondern der Mensch beziehungsweise das Unternehmen, das den Output veröffentlicht.

Ein weiterer Aspekt wird künftig an Bedeutung gewinnen: KI-Kompetenz. Der AI Act sieht eine Verpflichtung zu ausreichender KI-Kompetenz vor. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen, auch über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Dabei geht es nicht nur um den souveränen Umgang mit Prompts, sondern ebenso um das Wissen um rechtliche, technische und kreative Grenzen der Systeme.

Die zentrale Botschaft des Members Talks lautete deshalb: Generative KI eröffnet neue Möglichkeiten, ersetzt aber weder kreative Entscheidungen noch rechtliche Verantwortung. Wer die Potenziale der Technologie nutzen möchte, sollte sie deshalb nicht isoliert betrachten, sondern als Teil eines professionell organisierten Designprozesses – von der Tool-Auswahl bis zur Vermarktung.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist die erste umfassende Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Es teilt KI-Anwendungen in drei Risikostufen ein: Systeme mit inakzeptablem Risiko, etwa staatliches Social Scoring, sind verboten. Für Hochrisiko-Anwendungen, wie Programme zur automatischen Bewertung von Bewerbungen, gelten strenge Vorgaben. Alle anderen KI-Anwendungen bleiben weitgehend unreguliert. Generative KI gilt nicht als Hochrisiko-System, unterliegt aber Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten. 

Weiterführende Links:

Der „AI Check" von FPS gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Anforderungen der KI-Verordnung: fps-law.de/de/FPS-KI-Check

Offizielle Übersichtsseite des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/topics/en/article/20230601STO93804/eu-ai-act-first-regulation-on-artificial-intelligence

Offizielle Seite der Europäischen Kommission. Der Code of Practice hilft der Industrie dabei, die gesetzlichen Verpflichtungen des AI Act in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht bei General-Purpose-KI-Modellen einzuhalten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/contents-code-gpai

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