
Reparieren als Geschäftsmodell?
Wir alle kennen das Worst-Case-Szenario: Eines Morgens streikt die Waschmaschine. Sie bleibt stumm und still und weigert sich, ihren Job zu machen. Vielleicht ist sie nicht mehr die Jüngste, aber dieser Streik kommt äußerst ungelegen. Hilflos stehen wir Normalos davor und fragen uns, was zu tun ist. Wir fühlen uns überfordert mit der Anamnese dessen, was dem bisher treu dienenden Waschautomaten fehlen könnte. Die Pragmatischen unter uns konstatieren, dass fünf Jahre Laufzeit ein passabler Schnitt für eine gängige Mittelklassewaschmaschine seien, und bestellen flugs online das Nachfolgemodell – mit Lieferservice, Montage in 24 Stunden und Entsorgung des Havaristen. Wenig später rotiert der erste Waschgang in der prächtigen Nachfolgerin. Das Problem ist gelöst. Aus den Augen, aus dem Sinn. Daran konnte man sich gewöhnen. Ohne schlechtes Gewissen?

Die aktuelle Zustimmung zu einem Recht auf Reparatur jedenfalls ist größer als die tatsächliche Reparaturquote: Für 89 Prozent der Verbraucher*innen ist eine solche Regelung wichtig. Laut Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) werden derzeit jedoch nur 23 Prozent der kaputtgegangenen Geräte repariert. Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Erhebungen, markieren aber eine erkennbare Lücke zwischen Zustimmung und Praxis. Dazwischen liegen vor allem die Kosten, fehlende Ersatzteile und der Aufwand, eine passende Reparaturmöglichkeit zu finden. (5, 6)
Wie hätte es nicht nur anders, sondern besser laufen können?
Nach dem ersten Schreck hätte womöglich schon ein Blick ins Internet, auf die Vielzahl von Online-Tutorials, geholfen, um erste Ansätze für die Fehlerdiagnose zu finden. Mit der Verstopfung des Flusensiebs oder der Ablaufpumpe wäre man sicher noch allein fertig geworden, denn die Behebung solcher Bagatell-Defekte wurde meist schon im Design mitgedacht. Die Handhabung ist denkbar einfach und selbsterklärend. Ein verkalkter Heizstab oder kaputter Motor hätte für weniger technische Begabte dann doch den Anruf bei einem professionellen Reparaturservice veranlasst. Spätestens nach dessen Diagnose und einem transparenten Kostenvoranschlag lässt sich abwägen, ob sich die Reparatur lohnt oder der Ersatz durch eine neue Maschine sinnvoller ist. Entscheidend sind hier Kosten, Zeitaufwand, Ersatzteilverfügbarkeit und die Aussicht auf eine erfolgreiche Reparatur.


Das Recht auf Reparatur
Die deutschen Umsetzungsvorschriften zur EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 gelten seit dem 31. Juli 2026. Sie stärken die Verbraucherrechte und verpflichten Hersteller bestimmter Produktgruppen, Reparaturen anzubieten beziehungsweise zu ermöglichen sowie Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinformationen bereitzustellen. Die konkreten Vorgaben und Fristen unterscheiden sich je nach Produkt. (1, 2)
Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft wird die Reparierbarkeit eines Produktes zum entscheidenden Argument – ebenso wie transparente Angaben zu den Bedingungen einer Reparatur, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum Serviceangebot des Herstellers beziehungsweise des Handwerksbetriebes. Hier verbinden sich zwei Aspekte: Das Design macht Produkte reparierbar, das Handwerk sichert ihre Lebensdauer. Ob daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell entsteht, entscheidet sich an der Schnittstelle von Gestaltung, Technik, Werkstattpraxis und Kund*innenerwartungen.
Reparierbarkeit gestalten
Ob Reparierbarkeit beim Kauf eine Rolle spielt, hängt auch davon ab, ob sie sichtbar und verständlich kommuniziert wird. Bei Smartphones halten sie laut einer aktuellen Studie des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen (NIM) nur 35 Prozent der Befragten für wichtig; bei der Akkulaufzeit sind es 85 Prozent. In einem hypothetischen Produktvergleich entschieden sich jedoch 65 Prozent der Befragten für das besser reparierbare Gerät. (7)
Gutes Design muss Reparatur deshalb nicht nur technisch ermöglichen, sondern auch sichtbar und verständlich kommunizieren. Statt verklebter Akkus oder sehr spezieller Schrauben kommen leicht zerlegbare, modulare Systeme zum Einsatz. Und selbstverständlich recyclingfähige, hochwertige Materialien, deren Nutzungs- und Transformationszyklen weit in die Zukunft reichen können. Doch hochwertige, langlebige Haushalts- und Elektrogeräte sind teuer, und im globalen Kontext gewinnen Billigimporte. Kurze Produktlebenszyklen und erhebliche Einkommensunterschiede erschweren die Umsetzung nachhaltiger Reparaturmodelle. Die langfristige Bereitstellung von Software-Updates, Ersatzteilen und technischen Dokumentationen für komplexe, vernetzte Produkte wird zu einer Herasuforderung für Hersteller.

Welche Rolle spielen Handwerksbetriebe in der Circular Economy?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) sieht das Handwerk in einer Schlüsselrolle: „Wir reparieren, restaurieren, setzen instand, konservieren, modernisieren und vermitteln die für den Transformationsprozess erforderlichen Fähigkeiten.“ Er setzt auf die Prinzipien der Circular Economy, auf Qualität, Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit als dem Handwerk immanente Werte. (3)
Doch wo liegen tatsächlich die Chancen und Risiken für das Handwerk? Fachgerechte Reparaturen, inklusive gesetzlicher Gewährleistung, gehören seit jeher zu den zentralen Kompetenzen der verschiedenen Gewerke. Je nach Produktart unterscheiden sich jedoch die technischen Anforderungen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Akzeptanz von Reparaturen. Überfluss und Preisverfall bei Konsumartikeln und Gerätschaften aller Art zersetzen unsere wertschätzende Haltung gegenüber diesen Dingen des täglichen Gebrauchs. Ihre Reparatur wird oft als unangemessen teuer und umständlich empfunden. Die Reparaturkultur, die ursprünglich integraler Teil unserer wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Systeme war, muss deshalb gestärkt werden, um in der Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Rolle übernehmen zu können.
Die Bedeutung von Reparaturen im Handwerk
Eine im Frühjahr 2026 veröffentlichte Studie des Instituts für Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. (itb) im Auftrag des ZDH untersucht, welche Strukturen, Bedingungen und Unterstützungsangebote die reparierenden Gewerke brauchen.(4) Aus Sicht der befragten Fachverbände zeigt sich eine deutliche Kluft zwischen politischen Erwartungen und betrieblicher Praxis: Während Reparatur politisch als Wachstumsfeld beschrieben wird, kämpfen Betriebe mit fehlenden Ersatzteilen, niedrigen Margen, schwer kalkulierbaren Arbeitszeiten und Fachkräftemangel. Hinzu kommen die Erwartungen der Kund*innen, die Reparaturkosten noch immer mit dem Preis eines Neugeräts vergleichen. Reparaturen bringen je nach Produktgruppe sehr unterschiedliche technische, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen mit sich – von Schuhen und Fenstern bis hin zu Smartphones oder technischen Geräten. Eine wirksame Reparaturförderung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Große Hoffnungen liegen deshalb auf einer Online-Plattform, die bis zum 31.07.2027 etabliert werden soll, um die Verbraucher*innen, Werkstätten und Hersteller zusammenzubringen und Reparaturangebote transparenter und leichter zugänglich zu machen.

Reparatur als Geschäftsmodell
Die Nachfrage allein macht aus Reparatur noch kein Geschäftsmodell. Laut NIM ist die relative Mehrheit der Befragten grundsätzlich bereit, bis zu 20 Prozent des Neupreises für eine Reparatur zu bezahlen. Weniger als jede zehnte Person würde 40 Prozent oder mehr akzeptieren. Für Betriebe zählt deshalb nicht nur, ob Kund*innen reparieren wollen, sondern ob sich Diagnose, Anfahrt, Ersatzteile und Gewährleistung in diesem Kostenrahmen abbilden lassen. (7)
Zwar nennen 59 Prozent geringere Kosten als beim Neukauf und 53 Prozent die Zuversicht, dass das Produkt danach wieder funktioniert, als Gründe für eine Reparatur. Die Auswertung zeigt außerdem einen stärkeren Zusammenhang zwischen Reparatur und der Möglichkeit zur Selbstreparatur sowie dem Vorhandensein von Garantie oder Versicherung. Reparatur muss also nicht nur bezahlbar, sondern auch einfach, abgesichert und verlässlich sein. (7)
Das „EU-Recht auf Reparatur“ kann wirtschaftliches Potenzial für Reparaturbetriebe erschließen, wenn es die Nachfrage tatsächlich erhöht und die Bedingungen für Reparaturen verbessert. Für Handwerksbetriebe eröffnet es potenziell neue Geschäftsfelder – garantiert aber noch keine tragfähigen Margen. Ob sie als klassischer Kundendienst, unabhängige Dienstleister im Auftrag von Herstellern oder als Anbieter von Wartungs-, Rücknahme- und Refurbishment-Leistungen erfolgreich sind, hängt von vielen Faktoren ab: von transparenten und loyalen Zulieferern, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, technischen Updates und gut ausgebildeten Mitarbeiter*innen.
Als möglicher Hebel gilt deshalb eine stärkere Vernetzung: Die Bündelung von Aufträgen und das gezielte Matching zwischen Endkund*innen, Werkstätten und Herstellerfirmen könnten das Reparaturhandwerk stärken, junge Menschen für den Beruf begeistern und eine tragfähige Infrastruktur für langlebige Produkte schaffen. Auch nicht-gewerbliche Reparatur-Initiativen wurden im Juni 2026 mit dem neuen Ökodesign-Gesetz vom Bundestag als „fachlich kompetente Reparateure“ anerkannt und bekommen dadurch Zugang zu bestimmten Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Sie erweitern damit die Reparaturinfrastruktur, stehen aber je nach Produktgruppe und Leistungsumfang auch neben gewerblichen Angeboten.
Handwerksbetriebe sind in der Circular Economy nicht nur ausführende Reparaturdienstleister. Sie bilden die operative Schnittstelle zwischen reparierbarem Produkt und tatsächlicher Weiternutzung und können zugleich Erfahrungen aus der Werkstatt in die Produktentwicklung zurückspiegeln. Ihre wirtschaftliche Chance liegt in planbaren, vernetzten Services. Ob das „Recht auf Reparatur“ seine ökologische und ökonomische Wirkung entfaltet, entscheidet sich nicht allein in Brüssel, sondern im Reparaturmoment: Ist die Diagnose verständlich, der Preis absehbar, das Ersatzteil verfügbar und die Werkstatt erreichbar? Der Wunsch ist vorhanden. Entscheidend ist, ob Gestaltung, Gesetzgebung und Handwerk daraus eine einfache und wirtschaftlich plausible Entscheidung machen.
Das neue Recht auf Reparatur
Die deutschen Umsetzungsvorschriften zur EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 gelten seit dem 31. Juli 2026. Sie sollen Reparaturen einfacher und attraktiver machen und die Lebensdauer von Produkten verlängern.
Hersteller müssen für bestimmte Produktgruppen Reparaturen ermöglichen und Ersatzteile zu angemessenen Bedingungen bereitstellen.
Verbraucher*innen erhalten besseren Zugang zu Informationen über Reparaturmöglichkeiten und -kosten.
Entscheiden sie sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur, verlängert sich die Haftungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Eine europäische Online-Plattform soll künftig Reparaturbetriebe, Hersteller und Verbraucher*innen zusammenbringen. Sie soll ab 1. Januar 2028 vollständig einsatzbereit sein.
Ziel: weniger Elektroschrott, mehr Reparaturen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft.
Quellen
(1) EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung damit verbundener Rechtsvorschriften eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/common-rules-promoting-the-repair-of-goods-and-amending-related-eu-legislation.html
(2) tagesschau: „Recht auf Reparatur – Neue Pflichten für Händler und Verkäufer“, 31. Juli 2026 www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eu-recht-reparatur-102.html
(3) Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.: „Recht auf Reparatur“ www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-organisation-und-recht/wirtschaftsrecht/recht-auf-reparatur/
(4) Institut für Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V.: „Reparaturförderung im Handwerk: Neue Studie“, 14. April 2026 https://www.itb.de/reparaturfoerderung-im-handwerk-neue-studie/
(5) Verbraucherzentrale Bundesverband: „Recht auf Reparatur“ www.vzbv.de/recht-auf-reparatur
(6) Verbraucherzentrale Bundesverband: „Reparieren muss einfacher, schneller und kostengünstiger werden“, 26. Juni 2026; sowie „Recht auf Reparatur: Mehrheit wünscht sich politische Regelung“, 14. Januar 2025 www.vzbv.de/meldungen/reparieren-muss-einfacher-schneller-und-kostenguenstiger-werdenwww.vzbv.de/pressemitteilungen/recht-auf-reparatur-mehrheit-wuenscht-sich-politische-regelung
(7) Nürnberg Institut für Marktentscheidungen: „Das ‚Recht auf Reparatur‘ im Realitätscheck“, NIMpulse 20, 2026 www.nim.org/studien/detail/das-recht-auf-reparatur-im-realitaetscheck
(8) Deutscher Bundestag und Netzwerk Reparatur-Initiativen: Erleichterungen für Reparatur-Cafés und Anerkennung nicht-gewerblicher Reparateure www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1178698www.reparatur-initiativen.de/post/bundestag-staerkt-die-zivilgesellschaftliche-reparaturbewegung


